Entnahmeverhalten bei …

Beachtung des Entnahmeverhaltens bei begünstigter Besteuerung nicht entnommener Gewinne in den Vorjahren:

Ab dem Veranlagungsjahr 2010 entfällt die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne für maximal EUR 100.000,00 des Eigenkapitalanstiegs. Wurde bis zum Jahre 2010 von dieser Begünstigung Gebrauch gemacht, unterliegen diese Unternehmer weiterhin – trotz Auslaufens dieser Begünstigung – innerhalb eines siebenjährigen Beobachtungszeitraumes einer Entnahmebeschränkung. Bis zum Veranlagungszeitraum 2016 führt daher jede Überentnahme (über den jeweiligen Jahresgewinn hinaus) in jedem Jahr zu einer Nachversteuerung im Ausmaß der Überentnahme. Die Nachversteuerung ist zunächst für den begünstigten Betrag des zeitlich am weitesten zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Dabei wird die Überentnahme mit dem Hälftesteuersatz des Jahres der jeweiligen Inanspruchnahme versteuert. Daher sind Überentnahmen bis maximal 2016 nach Möglichkeit zu vermeiden.

Sollten Sie während eines Bilanzierungszeitraumes feststellen, dass im laufenden Jahr bereits zu hohe Entnahmen getätigt wurden, ist zu beachten, dass im gleichen Zeitraum dem Betrieb zugeführte Geldeinlagen nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie betriebsnotwendig sind. Eine Geldeinlage ist dann betriebsnotwendig, wenn entweder

– ein konkreter Kapitalbedarf aufgrund konkreter betrieblicher Investitionen oder konkreter betrieblicher Aufwendungen, welche andernfalls mit Fremdmitteln finanziert werden müssen, gedeckt werden muss oder

– betriebliches Fremdkapital durch Eigenkapital zu ersetzen ist, da zur Deckung von Bankverbindlichkeiten keine ausreichenden liquiden Mittel im Betrieb vorhanden sind.

Eine Geldeinlage in den Betrieb, die lediglich zum Ausgleich von Entnahmen durchgeführt wird, ist daher nicht betriebsnotwendig. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Geldeinlagen kurz vor dem Bilanzstichtag getätigt werden, um frühere Geldentnahmen auszugleichen und damit die Besteuerung der Überentnahmen zu vermeiden.

Mag. Herbert Bajt

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